Mangelnde Sehschärfe im Straßenverkehr birgt erhebliche Gefahren: Der Bundesverband der Augenärzte schätzt, dass jährlich etwa 300.000 Unfälle auf unzureichende Sehfähigkeiten zurückzuführen sind. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber einen obligatorischen Führerschein-Sehtest für Bewerber der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T (§ 12 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung).
Ein Sehvermögen von mindestens 0,7 Visus ist erforderlich. Bei Nichtbestehen können Sie den Test mit einer Brille wiederholen, jedoch wird dies im Führerschein vermerkt. Der Test geht sehr schnell, erfordert lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass und wird durch eine Bescheinigung bestätigt, die Sie Ihrer Fahrschule vorlegen.